Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen sorgfältig und fragen Sie bei Unsicherheiten nach: Kontakt.
Sie akzeptieren diese Bedingungen, wenn Sie eine Leistung des Unternehmens "Bodenhaftung" in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie ein Vertrag zustande kommt (online, per E-Mail, telefonisch, usw.).
Beachten Sie zudem die für die Nutzung der Website bodenhaftung.ch geltenden Haftungs- und Datenschutzbestimmungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden letztmals geändert am 10. Januar 2023.
1. Bedingungen für alle Angebote
1.1 Anmeldung
1.2 Kursgeld
Die mit der Buchungsbestätigung zugesandte Rechnung ist bis zum angegebenen Termin vor Kursbeginn zahlbar. Erst die erfolgreich durchgeführte Zahlung berechtigt zum Besuch des gewählten Kurses. Ab der zweiten Mahnung erhebt "Bodenhaftung" eine Bearbeitungsgebühr von SFR. 30.00.
Bei kurzfristig angesetzten Kursen kann das Kursgeld vor Ort bezahlt werden. Bar oder mit Twint. Dies wird in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Sollte allerdings der Kursteilnehmer nicht erscheinen, wird das Kursgeld nachträglich zu 100% in Rechnung gestellt. Abgesehen davon gelten die unter 1.3 Abmeldung aufgeführten Bestimmungen.
1.3 Abmeldung
1.4 Kursabsage
1.5 Kursorganisation
Einzelne Kurse können zeitlich verschoben, zusammengelegt oder an einem alternativen Ort durchgeführt werden. Die betroffenen Teilnehmer werden rechtzeitig informiert. Im Krankheitsfall kann "Bodenhaftung" die Kursleitung ändern und eine qualifizierte Stellvertretung einsetzen. Falls dies nicht möglich ist, siehe 1.4 Kursabsage.
Im Fall einer - mit einem Arztzeugnis bestätigten - Krankheit gilt folgende Regelung: Grundsätzlich ist es möglich an einem anderen Termin am Kurs teilzunehmen. "Bodenhaftung" sucht nach einer Alternative. Passt kein anderer Kurs, erhält der Kursteilnehmer das Geld zurück. "Bodenhaftung" erhebt jedoch eine Bearbeitungsgebühr von SFR. 50.00.
1.6 Körperliche Voraussetzungen
1.7 Kursbetrieb mit Kindern
1.8 Versicherung
1.9 Datenschutz
1.10 Geschäftsbedingungen
Änderungen gegenüber der Kursausschreibung bleiben vorbehalten und bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen nicht anwendbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Kursbedingungen davon unberührt. Kursbeschreibungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden mit ganzen Gruppen individuelle Bedingungen ausgehandelt, so gelten diese Bestimmungen zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Teilnehmer gelten jeweils die Geschäftsbedingungen, welche zum Zeitpunkt der Kursanmeldung auf allesauseinerhand.click/bodenhaftung-2022 aufgeschaltet sind.
1.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
2. Bedingungen des Angebots Sammelarbeit
2.1 Abmeldung
2.2 Umgang mit Zecken
Die Kurse finden in Gegenden mit starkem Zeckenaufkommen statt. Die beste Prävention gegen Zeckenstiche sind lange Kleider. Zudem sollten Sie sich nach dem Kurs zu Hause sofort auf Zecken untersuchen. Ob Sie sich und Ihre Kinder impfen lassen, liegt in Ihrem Ermessen. Alles Relevante zum Thema Zecken finden Sie beim BAG.
2.3 Medikamente
3. Bedingungen des Angebots Knochenarbeit
3.1 Abmeldung
3.2 Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten
3.3 Verletzungen
"Bodenhaftung" macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich trotz eingehender Instruktion sowie der Schutzkleidung Schnitt- und Stichwunden zufügen können. Da mit rohem Fleisch und natürlichen Materialien (Fell) gearbeitet wird, ist eine noch aktuelle Starrkrampfimpfung zu empfehlen. Die Auffrischung der Impfung kann auch nach einer Verletzung erfolgen. Alles Relevante dazu finden Sie beim BAG.
4. Bedingungen des Angebots Hundearbeit
4.1 Besonderheiten "Jagdhundearbeit"
Das 10er Abo ist ab dem ersten Training ein Jahr lang gültig, nicht eingelöste Trainings verfallen.
Sie führen bei der Jagdhundearbeit Ihren Hund und sind in jeder Situation für Ihn verantwortlich. Sowohl für sein Wohlergehen wie auch für die Sicherheit der Menschen, Hunde und Wildtiere in der Umgebung. Hat ein Hund eine Besonderheit, die zu einem Schaden an Mensch oder Tieren führen kann, sind Sie verpflichtet dies "Bodenhaftung" rechtzeitig und vorgängig mitzuteilen. Beispiel: Starker Jagdtrieb, der Wildtiere gefährden könnte. Oder das Verteidigen von Beute, Besitzer, Auto etc. Oder Beissvorfälle mit anderen Hunden oder Menschen.