Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen sorgfältig und fragen Sie bei Unsicherheiten nach: Kontakt.

Sie akzeptieren diese Bedingungen, wenn Sie eine Leistung des Unternehmens "Bodenhaftung" in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie ein Vertrag zustande kommt (online, per E-Mail, telefonisch, usw.).

Beachten Sie zudem die für die Nutzung der Website bodenhaftung.ch geltenden Haftungs- und Datenschutzbestimmungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden letztmals geändert am 10. Januar 2023.

1. Bedingungen für alle Angebote

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote des Unternehmens "Bodenhaftung". Sie werden zusammenfassend in den AGB's alle als "Kurs" bezeichnet, unabhängig davon, ob es ein Workshop, ein Seminar, ein Referat oder ähnliches ist. Weiter unten finden Sie ergänzende Bestimmungen für das Angebot Sammelarbeit, Knochenarbeit und Hundearbeit.

1.1 Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich per Post, E-Mail oder WhatsApp sowie telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive der angebotsspezifischen Bedingungen anerkannt. Zur Gewährleistung des Qualitätsstandards von "Bodenhaftung" gelten für alle Angebote minimale und maximale Teilnehmerzahlen. Die Teilnahme ist garantiert, sobald "Bodenhaftung" diese schriftlich bestätigt hat. Für Ausnahmen siehe 1.4 Kursabsage.

1.2 Kursgeld

Die mit der Buchungsbestätigung zugesandte Rechnung ist bis zum angegebenen Termin vor Kursbeginn zahlbar. Erst die erfolgreich durchgeführte Zahlung berechtigt zum Besuch des gewählten Kurses. Ab der zweiten Mahnung erhebt "Bodenhaftung" eine Bearbeitungsgebühr von SFR. 30.00.

Bei kurzfristig angesetzten Kursen kann das Kursgeld vor Ort bezahlt werden. Bar oder mit Twint. Dies wird in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Sollte allerdings der Kursteilnehmer nicht erscheinen, wird das Kursgeld nachträglich zu 100% in Rechnung gestellt. Abgesehen davon gelten die unter 1.3 Abmeldung aufgeführten Bestimmungen.

1.3 Abmeldung

Dazu gelten jeweils unten die Angebotsspezifischen Termine.

1.4 Kursabsage

Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann ein Kurs abgesagt werden. Ebenso wegen Krankheit der Kursleitung. Oder bei einem Gewitter oder Starkregen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert und erhalten das Kursgeld zurück. "Bodenhaftung" hat keine weiter gehende Entschädigungspflicht.

1.5 Kursorganisation

Einzelne Kurse können zeitlich verschoben, zusammengelegt oder an einem alternativen Ort durchgeführt werden. Die betroffenen Teilnehmer werden rechtzeitig informiert. Im Krankheitsfall kann "Bodenhaftung" die Kursleitung ändern und eine qualifizierte Stellvertretung einsetzen. Falls dies nicht möglich ist, siehe 1.4 Kursabsage.

Im Fall einer - mit einem Arztzeugnis bestätigten - Krankheit gilt folgende Regelung: Grundsätzlich ist es möglich an einem anderen Termin am Kurs teilzunehmen. "Bodenhaftung" sucht nach einer Alternative. Passt kein anderer Kurs, erhält der Kursteilnehmer das Geld zurück. "Bodenhaftung" erhebt jedoch eine Bearbeitungsgebühr von SFR. 50.00.

1.6 Körperliche Voraussetzungen

Für die Teilnahme an den von "Bodenhaftung" angebotenen Kursen wird Gehen auf Wald- und Feldwegen sowie Stehen vorausgesetzt.

1.7 Kursbetrieb mit Kindern

Eltern sind für ihre Kinder selber verantwortlich: Ob sie genügend Interesse mitbringen, dem Wetter entsprechend ausgerüstet sind und ob sie genügend gut zu Fuss sind, entscheidet jede Mutter und jeder Vater selber. Falls notwendig, liegen disziplinarische Massnahmen ebenfalls in der Verantwortung der Eltern. Stört ein Kind den Kursbetrieb und verunmöglicht den anderen Teilnehmern den Kurs, hält sich "Bodenhaftung" vor, erforderliche Massnahmen in Absprache mit den Eltern sowie den anderen Teilnehmenden zu ergreifen.

1.8 Versicherung

Die Teilnehmer sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Annullierungskosten u. a.). "Bodenhaftung" übernimmt keine Haftung für die in den Kursen allenfalls eingetretenen Schäden irgendwelcher Art.

1.9 Datenschutz

Siehe Impressum und Datenschutz

1.10 Geschäftsbedingungen

Änderungen gegenüber der Kursausschreibung bleiben vorbehalten und bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen nicht anwendbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Kursbedingungen davon unberührt. Kursbeschreibungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Werden mit ganzen Gruppen individuelle Bedingungen ausgehandelt, so gelten diese Bestimmungen zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für die Teilnehmer gelten jeweils die Geschäftsbedingungen, welche zum Zeitpunkt der Kursanmeldung auf allesauseinerhand.click/bodenhaftung-2022 aufgeschaltet sind.

1.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Bodenhaftung" unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.

2. Bedingungen des Angebots Sammelarbeit

Die folgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den angebotsübergreifenden Bedingungen, wenn Sie ein Angebot aus der Kategorie Sammelarbeit buchen.

2.1 Abmeldung

Kann der bereits gebuchte und schriftlich bestätigte Kurs nicht besucht werden, ist eine schriftliche Abmeldung bei "Bodenhaftung" erforderlich. Als schriftlich gilt ein Brief oder eine E-Mail oder eine whatsApp. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung ohne Kostenfolgen möglich (vorheriger Mittwoch 14.00). Die Annulierungskosten betragen bei Eingang der Abmeldung bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn 50% des Kursgeldes (Donnerstag 14.00). Bei späterer Abmeldung oder Rücktritt nach Kursbeginn 100% des Kursgeldes.

2.2 Umgang mit Zecken

Die Kurse finden in Gegenden mit starkem Zeckenaufkommen statt. Die beste Prävention gegen Zeckenstiche sind lange Kleider. Zudem sollten Sie sich nach dem Kurs zu Hause sofort auf Zecken untersuchen. Ob Sie sich und Ihre Kinder impfen lassen, liegt in Ihrem Ermessen. Alles Relevante zum Thema Zecken finden Sie beim BAG.

2.3 Medikamente

Wildpflanzen besitzen viele Wirkstoffe. Medikamente können Wechselwirkungen mit den Wirkstoffen der Wildpflanzen verursachen, die noch weitgehend unerforscht sind. "Bodenhaftung" übernimmt keine Haftung für Nebenwirkungen, die wegen einer Medikamenteneinnahme entstehen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie vor dem Kurs Ihren Hausarzt.

3. Bedingungen des Angebots Knochenarbeit

Die folgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den angebotsübergreifenden Bedingungen, wenn Sie ein Angebot aus der Kategorie Knochenarbeit buchen.

3.1 Abmeldung

Kann der bereits gebuchte und schriftlich bestätigte Kurs nicht besucht werden, ist eine schriftliche Abmeldung bei "Bodenhaftung" erforderlich. Als schriftlich gilt ein Brief oder eine E-Mail oder eine whatsApp. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung ohne Kostenfolgen möglich (vorheriger Mittwoch 14.00). Die Annulierungskosten betragen bei Eingang der Abmeldung bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn 50% des Kursgeldes (Donnerstag 14.00). Bei späterer Abmeldung oder Rücktritt nach Kursbeginn 100% des Kursgeldes.

3.2 Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten

Die Teilnahme setzt etwas Geschick mit dem Küchenmesser voraus. Sollten Sie keinerlei Erfahrungen im Umgang mit einem Küchenmesser haben, rät Ihnen "Bodenhaftung" von der Teilnahme ab. Dies in Ihrem eigenen Interesse, wie auch im Interesse der anderen Teilnehmer. Gefährdet ein Teilnehmer sich selber oder andere Teilnehmer, wird "Bodenhaftung" entsprechend eingreifen. Den Anweisungen von "Bodenhaftung" sind in jedem Fall Folge zu leisten.

3.3 Verletzungen

"Bodenhaftung" macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich trotz eingehender Instruktion sowie der Schutzkleidung Schnitt- und Stichwunden zufügen können. Da mit rohem Fleisch und natürlichen Materialien (Fell) gearbeitet wird, ist eine noch aktuelle Starrkrampfimpfung zu empfehlen. Die Auffrischung der Impfung kann auch nach einer Verletzung erfolgen. Alles Relevante dazu finden Sie beim BAG.

4. Bedingungen des Angebots Hundearbeit

Die folgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den angebotsübergreifenden Bedingungen, wenn Sie ein Angebot aus der Kategorie Hundearbeit buchen.

4.1 Besonderheiten "Jagdhundearbeit"

Das 10er Abo ist ab dem ersten Training ein Jahr lang gültig, nicht eingelöste Trainings verfallen.

Sie führen bei der Jagdhundearbeit Ihren Hund und sind in jeder Situation für Ihn verantwortlich. Sowohl für sein Wohlergehen wie auch für die Sicherheit der Menschen, Hunde und Wildtiere in der Umgebung. Hat ein Hund eine Besonderheit, die zu einem Schaden an Mensch oder Tieren führen kann, sind Sie verpflichtet dies "Bodenhaftung" rechtzeitig und vorgängig mitzuteilen. Beispiel: Starker Jagdtrieb, der Wildtiere gefährden könnte. Oder das Verteidigen von Beute, Besitzer, Auto etc. Oder Beissvorfälle mit anderen Hunden oder Menschen.

4.2 Besonderheiten "Jagdverhalten lesen" und "kreative Nasenarbeit"

Sie führen bei der kreativen Nasenarbeit und beim Jagdverhalten lesen Ihren Hund und sind in jeder Situation für Ihn verantwortlich. Sowohl für sein Wohlergehen wie auch für die Sicherheit der Menschen, Hunde und Wildtiere in der Umgebung. Hat ein Hund eine Besonderheit, die zu einem Schaden an Mensch oder Tieren führen kann, sind Sie verpflichtet dies "Bodenhaftung" rechtzeitig und vorgängig mitzuteilen. Beispiel: Starker Jagdtrieb, der Wildtiere gefährden könnte. Oder das Verteidigen von Beute, Besitzer, Auto etc. Oder Beissvorfälle mit anderen Hunden oder Menschen.
Fröschchen auf Seeroseblatt © Ferenc Maradi | allesauseinerhand.click/bodenhaftung-2022 (Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0)